WOODS Consulting Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Gültigkeit von Angeboten / Änderungen / Fehler

Alle Angebote bleiben vorbehaltlich Änderungen. Änderungen und Fehler sind vorbehalten.

2. Reisekosten und Unterbringung

Sofern nicht anders vereinbart, gilt folgende Regelung:

Reise- und Unterbringungskosten sowie außergewöhnliche Verpflegungskosten werden vom Kunden übernommen. Für alle Reisen zum und vom Kundenstandort durch Mitarbeiter von WOODS Consulting, die Teil eines Projekts sind:

  • €0,60 werden pro Kilometer für Fahrzeugreisen berechnet.
  • Bahnreisen und außergewöhnliche Verpflegungskosten werden gemäß der gesetzlichen Pauschale (pro Person) gegen Vorlage von Belegen abgerechnet.
  • Neben dem Tagessatz wird dem Kunden ein zusätzlicher Betrag von €60/Stunde und Mitarbeiter für Reisezeit in Rechnung gestellt, es sei denn, der Mitarbeiter verbringt 8 Stunden oder mehr vor Ort.

3. Allgemeine Bedingungen für die Leistungserbringung; Termine

3.1 Abnahme

Wenn WOODS Consulting Arbeiten durchführt, ist der Kunde verpflichtet, den geleisteten Aufwand wie im Aktionsbericht angegeben sofort abzunehmen. WOODS Consulting behält sich das Recht auf Teilabnahmen vor. Zehn Tage nach Ausstellung des Aktionsberichts oder der Teilabnahme gelten diese als vom Kunden abgenommen.

3.1.1 Verweigerung der Abnahme

Der Kunde kann die Abnahme nur verweigern, wenn die von WOODS Consulting erbrachte Leistung unbrauchbar oder unzumutbar eingeschränkt ist. Es gelten folgende Fehlerklassen:

  • Fehlerklasse 1: Fehler, die die praktische oder wirtschaftlich sinnvolle Nutzung verhindern.
  • Fehlerklasse 2: Fehler, die die Durchführung des Leistungstests nicht verhindern. Diese Fehler werden während des Leistungstests behoben.
  • Fehlerklasse 3: Fehler, die wenig oder keinen Einfluss auf die praktische Nutzung haben.

Die Fehlerklassifizierung wird einvernehmlich zwischen WOODS Consulting und dem Kunden festgelegt. Fehler der Klassen 2 und 3 werden gemäß einem vom Kunden genehmigten Zeitplan im Rahmen der Gewährleistung behoben. Fehler der Klasse 1 gelten als „schwerwiegend“, während Klassen 2 und 3 als „unerheblich“ gelten.

3.1.2 Ausschluss der Verantwortlichkeit für Drittanbieter-Hardware und -Software

Die Abnahme kann nicht aufgrund von Fehlern in Drittanbieter-Hardware oder -Software, die nicht im Rahmen dieses Vertrags bereitgestellt wurden, oder aufgrund von Bedienfehlern, die nicht von WOODS Consulting verursacht wurden, verweigert werden.

3.2 Ansprechpartner

Vor Beginn eines Projekts muss der Kunde einen festen Ansprechpartner benennen. Diese Person ist dafür verantwortlich, den Kontakt mit relevanten Experten und anderen beteiligten Personen herzustellen. Der Ansprechpartner muss befugt sein, notwendige Entscheidungen im Namen des Kunden zu treffen, und fungiert als autorisierter Empfangsbevollmächtigter.

3.3 Mitwirkungspflichten

Der Kunde muss WOODS Consulting die notwendige Arbeitsumgebung (z. B. Systemkapazität, Computer, Räume, Telefon- und Netzwerkanschlüsse) kostenlos zur Verfügung stellen und deren Funktionalität sicherstellen. Zusätzliche Verpflichtungen können im Angebot festgelegt werden. Die Fähigkeit von WOODS Consulting, Dienstleistungen zu erbringen, hängt von der rechtzeitigen Erfüllung der Verpflichtungen des Kunden ab. Verzögerungen oder zusätzlicher Arbeitsaufwand, die durch das Versäumnis des Kunden entstehen, können zu Anpassungen des Projektzeitplans, des Arbeitsaufwands und der Preisgestaltung führen.

3.4 Zahlungsbedingungen

  • Zusatzleistungen: Zahlungen für Reise- und Unterbringungskosten sind sofort nach Rechnungsstellung fällig.
  • Zahlungsverzug: Alle Zahlungen sind sofort nach Zustellung der Rechnung fällig.
  • Leistungszeiten: Dienstleistungen werden an 8 Stunden pro Arbeitstag (Montag bis Freitag) zwischen 8:00 und 20:00 Uhr erbracht.

Wenn Dienstleistungen außerhalb der regulären Arbeitszeiten erforderlich sind und die Umstände nicht von WOODS Consulting verursacht wurden (z. B. Projektverzögerungen), gelten folgende Zuschläge:

Nicht-Standard-Arbeitszeiten Zeit Zuschlag
Nachtzeit 20:00 – 8:00 50%
Samstags 8:00 – 18:00, 18:00 – 8:00 50% – 75%
Sonntags 8:00 – 18:00, 18:00 – 8:00 75% – 100%
Feiertage Ganztägig 125%
Weihnachten/Silvester 14:00 – Mitternacht 150%
25. Dez., 26. Dez., 1. Jan., 1. Mai Ganztägig 150%

4. WOODS Consulting Software-Abonnement

4.1 Vertragslaufzeit

Die anfängliche Laufzeit für Software-Abonnements von WOODS Consulting beträgt 12 Monate ab Vertragsabschluss. Die Laufzeit verlängert sich automatisch um weitere 12 Monate, sofern nicht spätestens drei Monate vor Ablauf der Abonnementperiode schriftlich gekündigt wird.

4.2 Lizenzanpassungen

  • Lizenzaufstockungen können jederzeit nach Rücksprache erfolgen.
  • Lizenzreduzierungen sind nur bis zu drei Monate vor Ablauf jeder Abonnementperiode möglich.

4.3 Zahlungsbedingungen

Zahlungen erfolgen monatlich im Voraus. Für Vorauszahlungen werden Rabatte gewährt:

  • 10% bei 12-monatiger Vorauszahlung
  • 5% bei 6-monatiger Vorauszahlung

5. Referenzvereinbarung

Der Kunde erklärt sich bereit, als aktiver Referenzkunde für WOODS Consulting zu fungieren.

6. Haftung für Mängel

Die Verjährungsfrist für Mängelansprüche beträgt 12 Monate ab Bereitstellung der Dienstleistung oder Abnahme der Arbeit. Dies gilt nicht in Fällen von Vorsatz, grober Fahrlässigkeit, arglistigem Verschweigen oder einer Garantie für die Qualität.

Der Kunde muss Mängel schriftlich und mit ausreichenden Details melden, um deren Identifizierung zu erleichtern. WOODS Consulting wird nachgewiesene Mängel entsprechend ihrer Dringlichkeit und ihres Einflusses auf den Betrieb beheben. Eine Haftung ist ausgeschlossen für Mängel, die durch unbefugte Änderungen des Kunden oder Dritter verursacht wurden.

7. Haftung und Entschädigung

WOODS Consulting haftet vollständig nur für vorsätzlich verursachte Schäden. Bei grober Fahrlässigkeit oder Verletzung garantierter Bedingungen ist die Haftung auf vorhersehbare Schäden beschränkt. Die Haftung bei leichter Fahrlässigkeit gilt nur für Verstöße gegen Kardinalpflichten und ist auf vorhersehbare Schäden bis maximal €60.000 pro Fall beschränkt. Eine Haftung für entgangenen Gewinn ist ausgeschlossen.

Der Kunde muss Daten regelmäßig, mindestens einmal täglich, sichern. Das Versäumnis, dies zu tun, stellt ein Mitverschulden dar.

8. Gerichtsstand

Gerichtsstand ist Würzburg.