Dynamics 365

E-Rechnung aus Dynamics 365 Sales: ZUGFeRD und XRechnung 2027

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E-Rechnung aus Dynamics 365 Sales ab 2027: was gilt, welches Format passt und wo Umsetzungen scheitern. Symbole für ZUGFeRD und XRechnung.

Wer heute aus Dynamics 365 Sales fakturiert, arbeitet meist mit Word-Vorlage, PDF und E-Mail. Umsatzsteuerlich war das bisher in Ordnung. Ab dem 1. Januar 2027 müssen Rechnungen an andere inländische Unternehmen grundsätzlich strukturiert nach EN 16931 ausgestellt werden; ein PDF zählt dann nicht mehr. Ein Jahr Aufschub für Papier und PDF bekommt nur, wer 2026 höchstens 800.000 Euro Umsatz hatte, und auch das nur für Leistungen aus 2027. Der Beitrag zeigt, was Microsoft für die E-Rechnung aus Dynamics 365 Sales mitbringt, welche Version und welches Profil Sie brauchen, welcher Weg zur Einführung passt und an welchen fünf Stellen Umsetzungen scheitern. Wenn Sie Projekte mit Dynamics 365 Project Operations abrechnen, lesen Sie unseren Beitrag zur E-Rechnung für Dynamics 365 Project Operations.

Was die E-Rechnungspflicht ab 2027 verlangt

Grundlage ist das Wachstumschancengesetz vom März 2024 (§ 14 und § 27 Abs. 38 UStG). Seit dem 1. Januar 2025 muss jedes inländische Unternehmen E-Rechnungen empfangen können (BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024, Rn. 40, 62). Ab dem 1. Januar 2027 müssen Unternehmen ihre Rechnungen an andere inländische Unternehmen grundsätzlich als E-Rechnung ausstellen. Wer im Vorjahr höchstens 800.000 Euro Gesamtumsatz hatte, darf für Leistungen aus 2027 bis Ende 2027 noch auf Papier oder, mit Zustimmung des Empfängers, als PDF abrechnen (§ 27 Abs. 38 Nr. 2 UStG; Rn. 64). Ab dem 1. Januar 2028 gilt die Pflicht für alle.

Unabhängig vom Umsatz kommt es auch auf das Ausstellungsdatum an. Rechnungen auf Papier oder als PDF sind umsatzsteuerlich sonstige Rechnungen; ein PDF braucht die Zustimmung des Empfängers. Für Leistungen aus 2025 und 2026 ist eine sonstige Rechnung nur zulässig, wenn sie bis zum 31. Dezember 2026 übermittelt wird (§ 27 Abs. 38 Nr. 1 UStG; Rn. 63). Die Erleichterung für kleinere Unternehmen hilft dabei nicht, denn sie gilt nur für Leistungen ab dem 1. Januar 2027 (Nr. 2; Rn. 64). Wer Dezember-Leistungen erst im Januar 2027 abrechnet, braucht dafür nach dem Gesetzeswortlaut eine E-Rechnung. Das BMF lässt bis Ende 2027 daneben EDI mit Zustimmung des Empfängers zu (Rn. 65).

Ausgenommen sind unter anderem Kleinbetragsrechnungen bis 250 Euro brutto (außer bei Reverse Charge nach § 13b UStG; § 33 UStDV), Fahrausweise, Rechnungen von Kleinunternehmern (§ 34a UStDV), Rechnungen an Privatkunden und Umsätze nach § 4 Nr. 8 bis 29 UStG. Zulässig sind alle Formate nach EN 16931, in Deutschland vor allem XRechnung und ZUGFeRD ab Version 2.0.1 ohne die Profile MINIMUM und BASIC-WL (Rn. 25, 26).

E-Rechnung aus Dynamics 365 Sales: was Microsoft mitbringt

Eine fertige Lösung für die E-Rechnung aus Dynamics 365 Sales liefert Microsoft nicht, der Partnermarkt nur teilweise. Es kommt außerdem darauf an, welches Dynamics gemeint ist. Dynamics 365 Sales bietet dafür keine Funktion; die Rechnungsdokumentation beschreibt nur den Versand per E-Mail mit Word-Anhang. Dynamics 365 Finance und Business Central haben eigene E-Rechnungsfunktionen, die es in einer Sales-Umgebung nicht gibt.

Bleiben vorlagenbasierte Dokumentwerkzeuge: Sie füllen das XML aus einer Word-Vorlage und bündeln es mit dem PDF. Fragen Sie vor dem Einsatz, ob das Werkzeug die Datei gegen EN 16931 und die XRechnung-Regeln prüft, bevor sie das Haus verlässt, oder ob diese Prüfung bei Ihnen bleibt.

ZUGFeRD und XRechnung: Formate, Profile, Versionen

EN 16931 ist das europäische Datenmodell der Rechnung: nummerierte Informationselemente (BT) und Gruppen (BG) in der Syntax UN/CEFACT CII oder UBL. ZUGFeRD ist hybrid: ein lesbares PDF/A-3 mit eingebetteter CII-Datei „factur-x.xml“. Für B2B ist meist das Profil EN 16931 (früher COMFORT) das passende; umsatzsteuerlich zulässig sind alle Profile außer MINIMUM und BASIC-WL. XRechnung ist der deutsche Standard für die öffentliche Hand, eine von der KoSIT gepflegte CIUS zur EN 16931: reines XML ohne PDF, ergänzt um nationale Geschäftsregeln (BR-DE) und die Pflicht zur Käuferreferenz (BT-10), in der öffentliche Auftraggeber die Leitweg-ID verlangen. Aktuell ist Version 3.0.2. Eine Vorversion von XRechnung 4.0 mit Stand 15. September 2026 ist veröffentlicht; die finale Version soll laut xeinkauf.de „voraussichtlich im Frühjahr 2027“ erscheinen.

ZUGFeRD 2.5.2 erschien im August 2026 und ist laut FeRD ab dem 1. September 2026 gültig; technisch entspricht es Factur-X 1.09.2. Das Korrigendum bereinigt vor allem Inkonsistenzen im Profil EXTENDED. In den Profilen BASIC-WL, BASIC und EN 16931 heißt die Regel BR-CO-27 jetzt CII-SR-470, ihr Inhalt bleibt unverändert.

Fünf Stellen, an denen E-Rechnungen aus Dynamics scheitern

Diesen Teil können Sie an die Buchhaltung weiterleiten.

1. Steuerkategorie und Befreiungsgrund

Der Fehler: Am Steuersatz ist nur die Prozentzahl gepflegt, und eine Bauleistung nach § 13b UStG landet als Kategorie S mit 0 % im XML. Richtig: Jeder Steuersatz trägt einen Kategoriecode nach UNCL5305, in Deutschland S, Z, E, AE, K, G oder O. Bei K steht die USt-IdNr. des Käufers in BT-48, bei AE die USt-IdNr. oder eine Registernummer des Käufers; bei E, AE, K, G und O gehört ein Befreiungsgrund in BT-120 oder als VATEX-Code in BT-121.

2. Anzahlungen in der Schlussrechnung

Der Fehler: Die Schlussrechnung weist Gesamtentgelt und volle Umsatzsteuer aus, setzt die Anzahlungen aber nicht ab. Dann schulden Sie die Steuer auf die Anzahlungen ein zweites Mal (§ 14c Abs. 1 UStG, Abschnitt 14.8 Abs. 10 UStAE). Richtig: Die Schlussrechnung setzt die vereinnahmten Teilentgelte und die darauf entfallende Umsatzsteuer ab (§ 14 Abs. 5 Satz 2 UStG). Werden die Bruttobeträge abgesetzt, muss die darin enthaltene Umsatzsteuer zusätzlich angegeben werden (Abschnitt 14.8 Abs. 7 UStAE). In der E-Rechnung stehen die Anzahlungen brutto in BT-113 und ein Verweis auf eine vorausgegangene Rechnung in BG-3. In der Syntax CII, auf der ZUGFeRD beruht und in der auch XRechnung ausgestellt werden kann, ist nur ein Verweis möglich. Der fällige Betrag in BT-115 ergibt sich aus dem Bruttobetrag abzüglich der Anzahlungen (BR-CO-16).

Unabhängig von der Lösung bildet EN 16931 die Endrechnung nach § 14 Abs. 5 UStG noch nicht vollständig ab. Das BMF lässt deshalb zu, dass die Anzahlungen in einem unstrukturierten Anhang der E-Rechnung abgesetzt werden, wenn der strukturierte Teil ausdrücklich auf diesen Anhang hinweist (BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2024, Rn. 48; Abschnitt 14.8 Abs. 8 Nr. 2 UStAE). Laut BMF-FAQ (Frage 7b) gilt das auch über den 31. Dezember 2027 hinaus. Eine gesondert verschickte Zusammenstellung reicht bei einer E-Rechnung nicht. Alternativ ist eine Restrechnung über das restliche Entgelt möglich, die das BMF für E-Rechnungen empfiehlt (Rn. 48; Abschnitt 14.8 Abs. 11 UStAE).

3. Stornorechnung und Rechnungskorrektur

Der Fehler: Die Stornorechnung geht als gewöhnliche Rechnung (Typ 380) ohne Bezug auf das Original hinaus, nur mit negativen Beträgen. Richtig: ein eigener Rechnungstyp nach UNTDID 1001, etwa 381 (Credit note) oder 384 (Corrected invoice), und in BG-3 der Verweis auf die ursprüngliche Rechnung. Greift die E-Rechnungspflicht, muss die Berichtigung einer E-Rechnung „in der für diese vorgeschriebenen Form (unter Verwendung des entsprechenden Rechnungstyps)“ erfolgen (Abschnitt 14.11 Abs. 1 Satz 7 UStAE, eingefügt mit dem BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025). Erlauben die Übergangsregeln für einen Umsatz noch eine sonstige Rechnung, darf auch seine Berichtigung ohne E-Rechnung erfolgen (Abschnitt 14.11 Abs. 1 Satz 9 UStAE). Umsatzsteuerlich ist eine Gutschrift die Abrechnung durch den Leistungsempfänger (§ 14 Abs. 2 Satz 5 UStG). „Keine Gutschrift ist die im allgemeinen Sprachgebrauch ebenso bezeichnete Stornierung oder Korrektur der ursprünglichen Rechnung“ (Abschnitt 14.3 Abs. 2 Satz 5 UStAE). Wir sprechen deshalb von Stornorechnung und Rechnungskorrektur.

4. Leitweg-ID und BR-DE bei öffentlichen Auftraggebern

Der Fehler: eine XRechnung an eine Kommune ohne Leitweg-ID in BT-10, ohne Verkäuferkontakt mit Telefon und E-Mail, ohne elektronische Käuferadresse in BT-49. Richtig: BR-DE-1 verlangt Zahlungsangaben (BG-16), BR-DE-2 mit BR-DE-5 bis 7 einen Verkäuferkontakt mit Name, Telefon und E-Mail, BR-DE-3, 4, 8 und 9 Ort und PLZ von Verkäufer und Käufer, BR-DE-15 die Käuferreferenz (Leitweg-ID, BT-10), BR-DE-16 USt-IdNr. oder Steuernummer. Die elektronische Käuferadresse in BT-49 verlangt seit XRechnung 3.0 die Regel PEPPOL-EN16931-R010.

5. Validierung vor dem Versand

Der Fehler: XML erzeugt, verschickt, zwei Wochen später meldet der Empfänger einen Schematron-Fehler. Richtig: Vor dem Versand wird die Datei gegen das Schema und die Geschäftsregeln (EN 16931 und KoSIT-Schematron) geprüft, bei ZUGFeRD weist veraPDF zusätzlich die PDF/A-3b-Konformität nach, und eine Datei mit Fehlern wird nicht versendet. Entspricht die Datei nicht der Syntax und ihren technischen Vorgaben, ist das ein Formatfehler, und sie gilt als sonstige Rechnung. Bei einem Verstoß gegen Geschäftsregeln kommt es auf den Inhalt an: Betrifft er eine umsatzsteuerliche Pflichtangabe, ist die Rechnung nicht ordnungsmäßig. Andere Geschäftsregelfehler sind umsatzsteuerlich unbeachtlich, etwa eine fehlende Käuferreferenz (BT-10); bei öffentlichen Auftraggebern bleibt die Leitweg-ID dort trotzdem Pflicht (Stelle 4). Grundlage ist das BMF-Schreiben vom 15. Oktober 2025, Rn. 6a, 6b und 35a. Es rät: „Zum Nachweis bietet es sich an, den Validierungsbericht aufzubewahren.“

Wo wir ins Spiel kommen: ZUGFeRD und XRechnung aus der Rechnung selbst

Wir bauen seit Jahren für unsere Kunden die Rechnungsstellung in Dynamics 365 Sales. Daraus ist der WBS Invoice Accelerator für Dynamics 365 entstanden. Er ist eine verwaltete Dataverse-Lösung in derselben Umgebung wie Ihre Dynamics-365-Apps. Es gibt kein zweites Rechnungssystem und keine Synchronisierung. Der Accelerator ergänzt die Apps von Microsoft: Erstellen Sie in Dynamics 365 Sales eine Rechnung aus einem Auftrag oder von Hand, arbeitet er direkt mit diesem Rechnungsdatensatz. Er setzt auf den Standardabläufen von Microsoft auf und übernimmt damit auch deren Updates. Für Dynamics 365 Finance und Business Central mit ihren eigenen E-Rechnungsfunktionen ist er nicht gedacht.

In der modellgesteuerten App „WBS Invoice Accelerator“ arbeiten Sie mit einem Rechnungseditor und einer Rechnungsübersicht. Im Editor bearbeiten Sie die Rechnung so, wie sie gedruckt wird, mit Logo, Farben, Firmen- und Bankdaten aus dem Markenprofil, das Sie je Marke oder Gesellschaft anlegen. Rechnungen in Fremdwährung oder auf Englisch erstellt der Accelerator genauso.

Bis zur Ausstellung trägt eine Rechnung nur die automatische Nummer von Dynamics 365, in unserer Umgebung etwa ENTWURF-01053. Die Rechnungsnummer vergibt der Accelerator erst, wenn Sie die Rechnung ausstellen, also auf den Status „Aktiv“ setzen. Sie ist fortlaufend und eindeutig und stammt aus Nummernkreisen, die Sie je Rechnungsart festlegen, etwa im Format RG-26-0001. Stellen zwei Personen im selben Moment je eine Rechnung aus, bekommt jede Rechnung ihre eigene Nummer.

Für Sales-Rechnungen gibt es eigene Rechnungsarten, darunter Anzahlungs-, Abschlags- und Schlussrechnung. Stornieren Sie eine Sales-Rechnung, legt der Accelerator eine Stornorechnung mit allen Zeilen an und markiert das Original als storniert. Die Stornorechnung bekommt bei der Ausstellung eine eigene Nummer. Eine Rechnungskorrektur (in der App: Gutschrift) braucht immer den Verweis auf die ursprüngliche Rechnung. In der E-Rechnung tragen Stornorechnung und Rechnungskorrektur den Typ 381, positive Beträge und einen Verweis in BG-3, so wie in Stelle 3 beschrieben. Ausgestellte Rechnungen lassen sich nicht löschen.

Die Abzüge der Schlussrechnung aus Stelle 2 ermittelt der Accelerator selbst. Er zieht die ausgestellten Anzahlungs-, Abschlags- und Teilrechnungen zum selben Auftrag ab; Entwürfe und stornierte Rechnungen bleiben außen vor. Auf dem PDF steht jeder Abzug mit Nummer, Datum, Entgelt und Umsatzsteuer, darunter die Zeile „In den Abzügen enthaltene Umsatzsteuer“. In der E-Rechnung stehen die Abzüge brutto in BT-113, dazu in BG-3 ein Verweis auf die jüngste der abgezogenen Rechnungen und ein Hinweis, der jeden Abzug mit Entgelt, Umsatzsteuer und Bruttobetrag aufführt. Im PDF und im XML steht die Umsatzsteuer auf den Betrag nach Zeilen- und Gesamtrabatten, in beiden mit denselben Beträgen. Hat eine Rechnung mehrere Steuersätze und einen Gesamtrabatt, entsteht keine E-Rechnung.

Fehlt bei einer abzuziehenden Rechnung die Nummer oder der gespeicherte Betrag, oder ist ihre Stornorechnung noch nicht ausgestellt, erzeugt der Accelerator weder die E-Rechnung noch das PDF aus dem Editor und nennt in der Meldung die betroffene Rechnung. Eine Rechnung, die noch nicht als bezahlt markiert ist, zieht er ebenfalls ab und weist darauf hin. Das Gesetz spricht von vereinnahmten Teilentgelten (Stelle 2); ob Sie die Schlussrechnung vor dem Zahlungseingang ausstellen, klären Sie mit Ihrer Steuerberatung.

Laut Microsoft rechnet Dynamics 365 Sales die Steuer je Produktzeile nicht selbst aus. Bei der normalen Rechnung, der Teilrechnung und der Rechnungskorrektur übernimmt das der Accelerator: Den Steuersatz gibt die Rechnung vor, einzelne Zeilen können einen eigenen Satz tragen, etwa 19 %, 7 % oder ohne Umsatzsteuer. Je Steuersatz hinterlegen Sie die Steuerkategorie nach EN 16931, den Befreiungscode und den Text für die Rechnung, etwa einen Befreiungsgrund oder den Hinweis „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“. Die E-Rechnung führt für jeden Steuersatz der Rechnung die Kategorie auf, bei E, AE, K, G und O auch Grund oder Code; das sind die Angaben aus Stelle 1.

Die E-Rechnung ist ein Modul des Accelerators: Aus der Rechnung erzeugt er ZUGFeRD im Profil EN 16931 als PDF/A-3 mit eingebettetem XML oder XRechnung als XML, bei öffentlichen Auftraggebern mit Leitweg-ID. Pro Rechnung entsteht eines der beiden Formate; fordern Sie die Datei erneut an, bekommen Sie das gespeicherte Original. Jede Lizenz des kompletten Accelerators enthält das E-Rechnungs-Modul. Wenn Sie mit Ihrem bestehenden Rechnungsformular in Dynamics 365 Sales weiterarbeiten möchten, bringt das E-Rechnungs-Add-on ZUGFeRD und XRechnung direkt auf dieses Formular.

Die Dateien erstellt ein Dienst, den wir für Sie auf Grundlage eines Vertrags zur Auftragsverarbeitung als Azure Function in Deutschland betreiben (Azure-Region Germany West Central in Frankfurt). Der Dienst hat nur Leserechte und speichert keine Rechnungen; in seinem Fehlerprotokoll können Rechnungs-ID und Rechnungsnummer stehen.

Bevor eine Datei entsteht, prüft der Dienst die Rechnungsdaten gegen die Geschäftsregeln der EN 16931 und das zugehörige Schematron, eine XRechnung zusätzlich gegen die BR-DE-Regeln und das Schematron der KoSIT. Findet die Prüfung einen Fehler, entsteht keine Datei. Mit „E-Rechnung prüfen“ läuft dieselbe Prüfung vorab, ohne dass eine Datei entsteht. In unseren Tests prüfen wir die Dateien zusätzlich gegen das Schema, mit dem KoSIT-Validator und mit veraPDF: Die XRechnungen haben den KoSIT-Validator bestanden, die ZUGFeRD-Dateien die Prüfung auf PDF/A-3b. Eine eigene Datei können Sie mit unserem kostenlosen E-Rechnungs-Validator auf dieselbe Weise prüfen.

Die fertige Datei legt der Accelerator als Notiz an der Rechnung ab und hält in einem Nachweis fest, wer sie wann erzeugt hat, mit Prüfsumme und einer kurzen Zusammenfassung der Prüfung. Datei und Nachweis sind gegen Ändern und Löschen gesperrt. Versenden Sie die Datei wie bisher per E-Mail oder über das Portal des Empfängers. Einen Versand über Peppol bietet der Accelerator nicht, und eingehende E-Rechnungen liest er nicht.

Nach demselben Prinzip arbeitet der Accelerator mit Dynamics 365 Project Operations in der Core-Bereitstellung, also ohne Dynamics 365 Finance. Wer Project Operations mit Finance betreibt, stellt die Kundenrechnung weiter in Finance aus. Rechnungslauf, Bestätigung und Korrektur bleiben bei Project Operations. Stornieren Sie eine bestätigte Projektrechnung, nutzt der Accelerator die Korrekturrechnung von Microsoft (Aktion „Überarbeiten“): Die Stornorechnung verweist auf das Original und bekommt bei der Ausstellung eine eigene Rechnungsnummer. Mit ihrer Bestätigung nimmt Project Operations die abgerechneten Ist-Werte zurück, und die Leistung ist wieder abrechenbar. Produktbasierte Vertragszeilen lassen sich laut Microsoft nicht über „Überarbeiten“ korrigieren; dafür sind Journale vorgesehen. Den Ablauf vom Rechnungslauf bis zur Stornorechnung beschreibt unser Beitrag zur E-Rechnung für Dynamics 365 Project Operations.

Drei Wege zur E-Rechnung und wie die Einführung abläuft

Der Vorlagenweg ist der schnellste Start und braucht keine zusätzliche Lizenz, wenn ein Vorlagenwerkzeug schon im Einsatz ist. Dafür bleiben Konformität, die steuerliche Logik (Kategorien, Befreiungen, Anzahlungen) und die Validierung bei Ihnen; der Aufwand steckt in der Vorlage je Rechnungsart und in jedem Prüflauf nach einer Standardänderung. Ein fertiges Add-on eines Partners nimmt Ihnen die Formatarbeit ab; wie es mit Schlussrechnungen, Stornorechnungen, Rechnungskorrekturen und der Validierung umgeht, sollten Sie sich vor dem Kauf schriftlich bestätigen lassen. Der dritte Weg ist unserer: der WBS Invoice Accelerator für Dynamics 365, der als Erweiterung der Microsoft-Apps die E-Rechnung aus den Rechnungsdaten erzeugt, und eine Einführung, die wir gemeinsam mit Ihrer Buchhaltung durchführen.

Der größte Teil der Arbeit steckt in den Abläufen rund um das XML: Korrekturen, die heute im Word-Dokument passieren, gehören in den Datensatz, Hausregeln für Abschläge werden Systemregeln, und das Leistungsdatum wird ein Pflichtfeld. Einiges davon muss nach dem Start noch einmal nachjustiert werden. Wir haben Dynamics 365 in vielen Kundenprojekten eingeführt und den Accelerator selbst entwickelt. Die Einführung läuft so ab:

  1. Bestandsaufnahme Ihrer bestehenden Rechnungen und Abläufe je Rechnungsart: wo Datensatz, Dokument und Praxis auseinanderlaufen und was sich ändern muss.
  2. Anpassung der Abläufe mit Ihrer Buchhaltung und Ihrem Steuerberater: Anrechnung von Abschlägen einschließlich noch nicht bezahlter, Korrekturen über Stornorechnung und Rechnungskorrektur, Erfassung des Leistungsdatums, Freigaben.
  3. Erweiterungen, wo Ihre Abrechnung vom Standard abweicht: zusätzliche Felder, Regeln oder Oberflächen.
  4. Einrichtung in Ihrer Entwicklungs- und Testumgebung und Abgleich Ihrer Kunden- und Steuerdaten mit dem, was die E-Rechnung verlangt.
  5. Abnahme mit Ihren eigenen Rechnungen aller genutzten Rechnungsarten, darunter eine Schlussrechnung mit Abschlägen und eine Stornorechnung, bei Project Operations zusätzlich eine Rechnungskorrektur. Jede XRechnung läuft durch den KoSIT-Validator, jede ZUGFeRD-Datei durch veraPDF; Ihre Buchhaltung prüft Inhalt und Layout und gibt frei.
  6. Produktivsetzung, mit Puffer vor dem Stichtag.
  7. Begleitung im Betrieb: bei Rückfragen von Empfängern, bei Sonderfällen und bei neuen Versionen der Standards.

Der Umfang hängt von Ihren Rechnungsarten und Stammdaten ab. Nach der Bestandsaufnahme steht er fest, und damit der Festpreis für die Einführung. Unabhängig vom Weg sollten Sie vorbereiten:

  • Stammdaten je Gesellschaft: Firmierung, Anschrift, USt-IdNr., Steuernummer, Handelsregisternummer, IBAN und BIC, für XRechnung ein Ansprechpartner mit Telefon und E-Mail.
  • Die Steuerkategorie je Steuersatz; für jeden Satz ohne Umsatzsteuer (Reverse Charge, innergemeinschaftliche Lieferung, steuerfrei, Ausfuhr) der Grund und der Hinweistext, bei Reverse Charge „Steuerschuldnerschaft des Leistungsempfängers“.
  • Leitweg-IDs aller öffentlichen Auftraggeber oder die klare Aussage „nur B2B, nur ZUGFeRD“.
  • Käuferstammdaten mit Land, PLZ, Ort und E-Mail des Rechnungseingangs (BT-49), USt-IdNr. des Käufers bei Reverse Charge und innergemeinschaftlichen Lieferungen.
  • Eine benannte Person in der Buchhaltung für die Einführung.

Nächster Schritt

Prüfen Sie zuerst die Stammdaten hinter den Stellen 1 und 4, also Steuerkategorien, Leitweg-IDs und Käuferdaten. Diese Daten brauchen Sie bei jedem der drei Wege. Was der Accelerator an der Rechnung übernimmt, zeigt die Produktseite zum WBS Invoice Accelerator für Dynamics 365. Wenn Sie wissen möchten, welcher Weg für Ihr Dynamics 365 Sales passt, schicken Sie uns zehn Rechnungen aus dem letzten Jahr, aus jeder genutzten Rechnungsart mindestens eine. Den sicheren Weg für die Übergabe stimmen wir mit Ihnen ab. Wir sagen Ihnen, welche Abläufe sich bei Ihnen ändern und was dafür zu tun ist. Hier erreichen Sie uns. Oder Sie rufen direkt an: +49 931 8709 89 77.

Quellen

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